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Was man bei der Rufnummernmitnahme beachten sollte
Wer will, kann in Deutschland seine Handynummer auch beim Wechsel des Mobilfunkanbieters behalten. Das Portieren einer Rufnummer, also die Mitnahme derselben zu einem anderen Anbieter, ist im Mobilfunk seit 2002 erlaubt und inzwischen gang und gäbe. Trotzdem sollte man für den Wechsel ein paar Dinge wissen!

Zunächst mal ist die Rufnummernportierung kein besonderer Service der Anbieter, sondern steht den Verbrauchern innerhalb bestimmter Vorgaben von Rechts wegen zu. Schon die Vorgängerorganisation der Bundesnetzagentur hatte den Kunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf ihre Rufnummer zugesagt. Das bedeutet, die Nummer an sich gehört dem Kunden und nicht dem jeweiligen Anbieter. Allerdings ist das Portieren der Rufnummer an gewisse verwaltungstechnische Schritte gekoppelt, deshalb gibt es für die Rufnummernportierung ein einheitliches Prozedere. Die Richtlinien hierfür sind von der Bundesnetzagentur vorgegeben.
Fristen für die Rufnummernmitnahme beachten
Eine Rufnummer kann zu jedem Zeitpunkt, also auch lange vor Ablauf eines Vertrages, portiert werden. Bis spätestens zum Vertragsende muss die Rufnummernmitnahme allerdings beim alten Anbieter angemeldet worden sein, ansonsten darf dieser die Nummer wieder neu vergeben. Viele Anbieter ermöglichen die Portierung auch noch bis zu 90 Tage nach Vertragsende (Karenzzeit). Eine vorzeitige Mitnahme entbindet den Verbraucher natürlich nicht davon, für den alten Vertrag weiter zu zahlen, bis dieser ausgelaufen ist.
Wer seine Rufnummer mitnimmt, behält diese natürlich komplett, dass heißt, auch die Netzvorwahl zieht mit um. Daher ist es für Anrufer mitunter schwierig, zu erkennen, ob die gewählte Handynummer zum eigenen Netz gehört oder zu einem Fremdnetz. Um unnötige Kosten zu vermeiden, bieten die Anbieter inzwischen kostenfreie Hotlines an, hier erfährt man, ob eine bestimmte Nummer zum eigenen Netz gehört oder nicht.
Mailbox: Nummer bleibt gleich - Einstellungen werden gelöscht
Auch die Nummer der Mailbox bleibt erhalten, lediglich die Kurzwahl ändert sich und entspricht der des neuen Anbieters. Auf der Mailbox noch beim alten Anbieter gespeicherte Nachrichten können natürlich nicht mit zum neuen Anbieter genommen werden, denn alte Nachrichten, Ansagetext und Einstellungen der Mailbox werden beim Anbieterwechsel gelöscht und müssen anschließend neu konfiguriert werden.
Portierung der Nummer darf höchstens 6,82 Euro kosten
Da es einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, eine Handynummer vom einen zum anderen Anbieter zu portieren, lassen sich die Mobilfunkgesellschaften die Mitnahme der Rufnummer in aller Regel bezahlen. Das gilt natürlich nur für die Nummern-Mitnahme in ein fremdes Netz. Die Bundesnetzagentur hat für die Portierung der Nummer ein Bearbeitungsentgelt von maximal 6,82 Euro festgelegt.
In vielen Fällen bekommen Kunden, die ihre Rufnummer mitbringen, vom neuen Anbieter eine Rechnungsgutschrift oder ein Extra-Guthaben für die Mitnahme. So lassen sich die Kosten in aller Regel decken. Die eigentliche Mitnahme der Rufnummer ist dann ganz einfach: Beim alten Anbieter muss ein Formular ausgefüllt werden, auf dem man die Portierung selbst beantragt. Bei Prepaid-Tarifen kommt noch eine Verzichtserklärung hinzu.
Kunden sollten beim Ausfüllen der Anträge vorsichtshalber alle Angaben zur Person genau so übernehmen, wie sie sie bei Vertragsabschluss mit dem alten Anbieter gemacht haben. Das bedeutet: Schreibweise des Namens, ein zweiter Vornamen, Abkürzungen etc. sollten genau so im Formular stehen, wie sie auch im alten Vertrag aufgeschrieben wurden, denn ansonsten kann es bisweilen zu Problemen bei der Portierung kommen.
Nachträgliche Mitnahme nicht überall möglich
Bei einigen Anbietern kann die Rufnummer wie bereits erwähnt auch noch nachträglich portiert werden, beispielsweise wenn wegen eines neuen Handys oder eines besonderen Angebots schon ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, bevor der Vertrag beim alten Anbieter ausläuft. Kunden erhalten in solchen Fällen erstmal eine vorläufige Rufnummer des neuen Anbieters - endet der Vertrag beim alten Anbieter, wird die Rufnummer übernommen.
Besonderheiten bei Prepaid-Tarifen
Wer von einem Prepaid-Vertrag wechselt und seine Rufnummer mitnimmt, muss eine Verzichtserklärung unterschreiben. Diese besagt, dass beispielsweise noch auf der Karte vorhandenes Restguthaben mit dem Umziehen der Rufnummer erlischt. Die Kosten für die Rufnummernmitnahme werden bei Prepaid-Tarifen übrigens auch direkt vom Guthaben abgebucht. Damit die Portierung auch wirklich klappt, sollte man daher vor dem Anbieterwechsel noch über ein ausreichendes Guthaben auf der Karte verfügen.
Portierung kann auch verweigert werden
Einen Sonderfall stellt die Tatsache dar, dass es teilweise nicht möglich ist, die Rufnummer innerhalb des gleichen Netzes zu portieren. Das Telekommunikationsgesetz regelt nur den Anbieterwechsel eindeutig. Bei einigen Discount-Mobilfunkern schließt man aber einen Vertrag direkt mit dem übergeordneten Netzbetreiber. War man zuvor bei diesem Kunde, dann wird möglicherweise eine Portierung verweigert. Bei anderen wiederum ist der Anbieter selber der Vertragspartner. Ähnlich kann es laufen, wenn man innerhalb der Unternehmensgruppe wechseln möchte. Wechselt man beispielsweise bei eteleon von einem Tochter-Anbieter zum anderen, kann man die Nummer nicht mitnehmen. Bei anderen Anbietern scheint es auch Ausnahmen zu geben, aber keine einheitliche Handhabung. In einigen Fällen lässt sich wohl mit dem Anbieter eine individuelle Lösung vereinbaren.