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Urheberrecht
UrheberrechtIst eine Privatkopie bzw. Sicherheitskopie erlaubt oder schon ein Urheberrechtsverstoß? Wir zeigen, was man darf und was nicht.© Alessandro Capuzzo / Fotolia.com
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Infos zum Urheberrecht: Was darf man - was nicht?

Mit dem Urheberrecht ist zunächst das unumstößliche Recht auf geistiges Eigentum gemeint. Wie Daten vervielfältigt, genutzt und weitergegeben werden dürfen, ist ein kompliziertes Thema.

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Auf Basis des Urheberrechts bleibt das Werk eines Musikers oder Künstlers immer dessen Eigentum, allerdings kann er für sein Werk Nutzungsrechte vergeben. Damit ist eine Verbreitung der Daten möglich, und es gibt weitere Ausnahmen zur Nutzung der Daten. Problematisch ist beim Urheberrecht die Undurchschaubarkeit der Gesetze. Schnell findet sich die Privatperson gänzlich verwirrt und verunsichert zwischen den vielen Paragraphen wieder.

Mit einem Blick auf das Urheberrecht sollte man aus diesem Grund beim Umgang mit fremden Werken immer erstmal Vorsicht walten lassen und sich auch nicht unbedingt auf das eigene Gerechtigkeitsgefühl verlassen. Der Branchenverband Bitkom erklärt, auf was zu achten ist.

Kopierschutz nicht umgehen

So ist es nach dem aktuellen Urheberrecht erlaubt, Sicherheitskopien und Kopien für Freunde und Familie zu erstellen, beispielsweise von einer Musik-CD. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig (nach einem Gerichtsbeschluss bis zu sieben Kopien). Wichtig dabei ist, dass man über das Original verfügt und sich dieses legal besorgt hat. Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie grundsätzlich erstmal nicht vervielfältigt werden. Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar.

Privatpersonen werden in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt, sofern es sich nur um eine Sicherheitskopie oder eine Weitergabe im engsten Familien- und Freundeskreis handelt. Allerdings ist es dem Urheber trotzdem möglich, auf eine solche Handlung hin Schadensersatz zu fordern.

Vorsicht bei Urlaubs-Schnäppchen

Beim Shoppen in den Ferien findet man nicht selten besonders günstige Angebote für CDs oder DVDs. Jedoch sollte man dabei misstrauisch sein, denn es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln. Die kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen. Wer sehr viele dieser CDs oder DVDs im Gepäck hat, steht schnell im Verdacht, damit gewerblich zu handeln – und hat dann den Staatsanwalt im Nacken.

Auch wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar, erklärt der Bitkom weiter. Das gilt besonders bei Kopien von kopiergeschützten Original-CDs, gebrannten Spielfilmen und unveröffentlichten Kinofilmen.

Urheberrecht bei Daten-Downloads im Internet

Bei legalen Musik- und Film-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Songs oder Filme umsonst zur Verfügung, sollte man genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal bieten Künstler und kommerzielle Anbieter auch Gratis-Daten zu Werbezwecken an – dann ist der Download natürlich unbedenklich. Vorsicht ist dagegen bei Tauschbörsen geboten, hier werden oft urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.

Legale Downloads aus dem Internet können auf dem eigenen Computer gespeichert und abgespielt werden, jedoch sollte man einen genauen Blick darauf werfen, ob Kopien der Dateien auf weitere Datenträger legal sind.

Urheberrecht auf eigener Homepage beachten

Auch für private Internet-Seiten gilt das Urheberrecht. Vorsicht ist also geboten, wenn man selbst aufgenommene Urlaubsfilme mit Musik untermalen oder sein Lieblingslieb, -bild, oder -film auf die Website stellen will. Grundsätzlich gilt: Finger weg von nicht selbst erstellten Daten! Wer darauf nicht verzichten will, muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben.

PC-Software nicht kopieren

Das Kopieren von kommerziellen Computerprogrammen für den Privatgebrauch ist grundsätzlich untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind dann allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Ausnahme bleiben natürlich kostenlose Freeware-Programme – dort ist das Kopieren sogar ausdrücklich erwünscht.

Weiterführende Links
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Aktuelle News zum Thema
  • Internet-TV

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    Beim Leipziger Projekt Vorleser.net gibt es Hörbücher, Kurzgeschichten, Lesungen, Märchen und Gedichte kostenlos zum Herunterladen. Die Beiträge werden von professionellen Sprechern gelesen.

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