Die Bundesnetzagentur und ihre Zuständigkeiten
Die Bundesnetzagentur steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und hat ihren Sitz in Bonn. Eine der Aufgaben der Behörde ist die Regulierung des Telekommunikationsmarktes.
Bis 2006 war der Einfluss der Bundesnetzagentur auf den Telekommunikationssektor und das Postwesen beschränkt. Dann wurde er jedoch ausgeweitet, sodass sie nun als Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Regulierung des Energie-, Telekommunikation-, Post- sowie Eisenbahninfrastrukturmarktes zuständig ist.
Die Bundesnetzagentur wurde ins Leben gerufen, um nach der Marktliberalisierung in den ehemals vom Staat dominierten Marktsegmenten für ausreichend Wettbewerb zu sorgen. Da diese Regulierungsaufgaben derart komplex sind, würden sie den Rahmen des allgemeinen Wettbewerbsrechts sprengen. Aus diesem Grund wurden sie der Bundesnetzagentur übertragen.
Bundesnetzagentur: Regulierung des Telekommunikationsmarktes
Obwohl die Deutsche Telekom mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ihre Monopolstellung eingebüßt hat, wird sie noch einige Zeit den Markt beherrschen. Die Bundesnetzagentur ist deshalb dafür zuständig, die Vormachtstellung der Telekom zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Gleichzeitig muss sie neuen Anbietern den Markteintritt erleichtern und für weitgehende Chancengleichheit sorgen.
Darüber hinaus bietet die Bundesnetzagentur für den Bereich Telekommunikation einen umfangreichen Verbraucherservice an: Dort kann man sich über rechtliche Möglichkeiten auf dem Telekommunikationsmarkt aufklären lassen. Außerdem haben Endkunden bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrem Telefonanbieter die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren zu beantragen. Überdies bietet die Bundesnetzagentur einen Vermittlungsdienst für Gehörlose und Hörgeschädigte an, der einen barrierefreien telefonischen Kontakt ermöglichen soll.
Die Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur verfügt neben Informations- und Untersuchungsrechten auch über verschiedene Sanktionsmöglichkeiten und damit über wirkungsvolle Praktiken zur Durchsetzung ihrer Ziele. Hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidung getroffen, basiert diese auf dem Telekommunikations-, Post- beziehungsweise Energiewirtschaftsgesetz und ist rechtlich überprüfbar.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat als Aufsichtsbehörde der Bundesnetzagentur nicht das Recht, von der Beschlusskammer getroffene Entscheidungen aufzuheben. Diese Beschlüsse können nur von Gerichten revidiert werden. Für die Bereiche Post und Telekommunikation sind die Verwaltungsgerichte zuständig, während Streitigkeiten, die den Energiebereich betreffen, vor Zivilgerichten verhandelt werden.
LTE-Pflichtausbau bundesweit abgeschlossen
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Umsätze mit Telefonie gehen weiter zurück
Die Märkte für mobiles Internet und Telefonieren entwickeln sich in Deutschland seit Jahren gegensätzlich. Während die Datendienste stark zunehmen, gehen die Umsätze mit Telefongesprächen übers Handy zurück.
LTE: Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt
Die Mobilfunkunternehmen haben nunmehr auch in Mecklenburg-Vorpommern die Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich erfüllt, wie die Bundesnetzagentur mitteilt. Nun können die 800-MHz-Frequenzen nach Belieben weiter genutzt werden.
Zweiter Frühling für UMTS dank Smartphone-Boom
Die Nutzerzahlen beim mobilen Internet und das versurfte Datenvolumen sind im vergangenen Jahr stark angestiegen. Die Verbreitung internetfähiger Handys und Tablets brachte dem Standard nach einigen Jahren doch noch Erfolge.
Mehr Handytelefonate, aber weniger Umsatz
Es wird immer mehr mit dem Handy telefoniert. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland insgesamt rund 3,2 Milliarden Stunden Gespräche per Handy geführt. Trotzdem gehen die Umsätze mit Telefonie zurück, aus mehreren Gründen.